Da die begehrten Trüffeln, die Früchte der unterirdisch wachsenden Pilze (Hypogäen) aus freier Natur nur mit behördlicher Ausnahmegenehmigung wegen des Artenschutzes bei uns nicht entnommen oder geerntet werden dürfen
§ 7 Abs.2 Nr.13c) BNatSchG i.V. mit der BArtSchV.
§ 44 Abs.1 Nr 2 BNatG
bleibt dem Interessenten nur die Möglichkeit, diese interessanten, kulinarisch hochkarätigen Pilze im eigenen Garten oder Gelände zusammen mit deren Symbiosepartnern, den geimpften Trüffelbäumen, zu pflanzen und zu kultivieren (NICHT DEN BEGRIFF DES ZÜCHTENS VERWENDEN!!!).
Nur so gelangen Sie mit verhältnismäßig kleinem Einsatz aber viel Geduld an ein Höchstmaß an Gaumenfreude, gärtnerischem Spaß und / oder eine ansehnliche mögliche Verkaufs-Rendite.
Für Ihre Entscheidung bzgl. des Kaufes und der Ausbildung eines teuren „Trüffelhundes“ haben Sie dann noch einige Jahre Zeit!
Erste Schritte und vorbereitende Arbeiten: Kübelkultur
Klassische Reihenpflanzung: Trüffelbäumchen im Freiland – 2. und 3. Jahr
Beispiel für Trüffieren: Pflanzungen im fortgeschrittenen Stadium